Wie kann man aus einer gemeinsamen Wohnung so schnell wie möglich ausziehen?

Wohnen Sie in einer Mietwohnung und wollen so schnell wie möglich ausziehen? Es gibt viele Gründe, warum Mieter einen schnellen Wohnungswechsel anstreben. Ein häufiger Grund ist eine Trennung oder Scheidung. Viele Paare leben nämlich in einer gemeinsamen Wohnung. Nach der Trennung möchten dann meist beide Ex-Partner so schnell wie möglich das gemeinsame Wohnverhältnis beenden.

Wenn auch Sie die gemeinsame Wohnung mit Ihrem Ex-Partner so schnell wie möglich verlassen wollen, dann lesen Sie hier, was Sie unbedingt beachten müssen und welche Pflichten des Mieters beim Auszug zu beachten sind!

Wohnung kündigen

Wenn weder Sie noch Ihr Ex-Partner die Wohnung behalten wollen, dann kündigen Sie diese als Erstes fristgerecht. Beachten Sie aber auch, dass jeder nach der Kündigung ein Dach über dem Kopf braucht.

Klären Sie unbedingt vorher, wo Sie anschließend wohnen können und wo Sie Ihre Möbel unterbringen werden!

  • Wo hin umziehen?
    Zur Not können Sie übergangsweise in einer WG unterkommen. Auch bei Freunden oder der Familie können Sie vielleicht eine Zeit lang wohnen. Eine weitere Variante ist, dass Sie erst mal eine Zeit lang in einer möblierten Wohnung wohnen. Solchen Wohnen auf Zeit kann Ihnen vorläufig Sicherheit verschaffen. Dennoch bleiben Sie dabei flexibel und können sich in Ruhe auf dem Wohnungsmarkt nach Ihrer nächsten Traumwohnung umsehen.
  • Wo hin mit dem Hausrat?
    Wenn Sie Möbel haben, können Sie diese übergangsweise in Lagerräumen oder Lagerboxen lagern. Auch bei Freunden, der Familie oder Arbeitskollegen können Sie vielleicht eine Zeit lang Ihren Hausrat lagern.
    Bedenken Sie aber auch, dass Sie an Freiheit gewinnen, wenn Sie sich zumindest von einem Teil Ihres Hausrats trennen. Hausrat lagern kostet Geld. Hausrat umziehen kostet Geld. Und wenn Sie sperrige Möbel haben, für die Sie eine große Wohnung mieten müssen, dann kostet auch diese große Wohnung viel Geld. Gleichzeitig müssen Sie für die Miete Ihrer künftigen Singlewohnung aber alleine aufkommen. Im Zweifelsfall rate ich Ihnen deshalb dazu, dass Sie sich bei einer Trennung von Ihrem Partner (mit dem Sie zusammen wohnen) ebenfalls von einem Teil Ihres Hausrats trennen. – Zumindest von den ganz sperrigen Sachen / Möbeln.

Für Eheleute im Trennungsjahr
Wer muss überhaupt die Wohnung verlassen?

[Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine persönliche Meinung als Laie.]
Waren Sie mit Ihrem Partner verheiratet und das Trennungsjahr steht bevor? Sie wollen die Wohnung verlassen, weil diese das Eigentum Ihres Ehegatten ist?

Dann informieren Sie sich vorher unbedingt über Ihre Rechte! Es muss nämlich nicht unbedingt sein, dass Ihr Ex-Partner Sie vor die Tür setzen kann.

Zumindest im ersten Jahr nach der Trennung haben in der Regel beide Partner ein Recht darauf, in der bis dahin gemeinsam bewohnten Wohnung zu bleiben.

Vermeiden Sie Fehler beim Auszug!

Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie unbedingt Ihre Pflichten als Mieter beim Auszug kennen. Weil es sich dabei aber oft um rechtliche Angelegenheiten handelt, sollten Sie sich auf keinen Fall auf die (meist gut gemeinten) Ratschläge verlassen.

Im Zweifelsfall kann Ihnen oft ein Mietverein oder Mieterbund bei rechtlichen Fragen helfen.

Bedenken Sie, dass es sehr teuer werden kann, wenn Sie grobe Fehler beim Ausziehen machen. Leider gibt rund um das Kündigen und den Auszug aus einer Mietwohnung zahlreiche Gerüchte.

Fallen Sie als Mieter nicht auf diese fünf beschriebenen Mythen rein!

Finden Sie Übergangslösungen!

Im Großen und Ganzen kann man sagen: Je schneller Sie Ihren Umzug aus der Wohnung durchführen wollen, um so teurer wird es. Zumindest aus finanzieller Sicht macht es meistens Sinn, wenn Sie vorerst mit Ihrem Ex-Partner zusammen leben, bleiben und den Auszug innerhalb der regulären Kündigungsfristen durchführen.

Zweck WG als Übergangslösung
Oft funktioniert eine provisorisch eingerichtete Zweck-WG zumindest für die Übergangszeit.

Eine kreative Umgestaltung der Wohnung verhindert, dass unnötigerweise große Löcher ins Haushaltsbudget gerissen werden.

Je nach den räumlichen Bedingungen können Sie vielleicht zum Beispiel nicht mehr im gemeinsamen Schlafzimmer schlafen, sondern einen zweiten Raum als zweites Schlafzimmer einrichten.

Bauen Sie Ihre Wohnung zur Zweck-WG um!

Haben Sie ein gemeinsam genutztes Wohnzimmer? Dann funktionieren Sie dieses doch als Zimmer für einen der beiden Partner um. Der andere Partner kann dann das Schlafzimmer für sich alleine einrichten.

Wenn Sie Ihre gemeinsam genutzten Räumen so umgestalten, dass es am Ende Wohnbereiche sind, die klipp und klar einem von beiden Bewohnern zugeordnet sind, dann können Sie mit ein bisschen Möbel-Rücken vielleicht eine einigermaßen funktionierende Zweck-WG aus Ihrer Wohnung machen.