Was ist beim Umzug oder Einzug in eine neue Wohnung beim Stromanbieter zu beachten?

Bei einem Umzug besteht die Möglichkeit, für die neue Wohnung innerhalb der ersten sechs Wochen einen Stromanbieter zu wählen. Dieser rechnet den Stromverbrauch rückwirkend ab dem Einzugsdatum ab. Konflikte treten oftmals aufgrund der Definition des Einzugsdatums auf, obwohl dieses eindeutig definiert ist.

Was ist das Einzugsdatum für die Stromversorgung?

Das für die Stromversorgung maßgebliche Einzugsdatum ist weder mit dem Beginn des Mietvertrags noch mit dem Anmeldedatum beim Einwohnermeldeamt zwingend identisch. Als Einzugstermin für den Stromversorger gilt vielmehr das Datum der Schlüsselübergabe.

Wenn der neue Bewohner selbst Renovierungsarbeiten durchführt, beginnt die sechswöchige Frist vor dem tatsächlichen Bezug zu laufen. Das Datum, zu dem ein neuer Bewohner seinen Lebensmittelpunkt in die neue Wohnung verlegt, kann vom Stromanbieter ebenfalls festgehalten werden. In diesem Fall dient das Bezugsdatum der Berechnung des Abschlages nach der ersten Jahresrechnung. Dieser fiel zu niedrig aus, wenn der neue Mieter einen ganzen Monat lang nur renoviert und deshalb weniger Strom als üblich verbraucht hat. Für die Abmeldung in der alten Wohnung bedeutet die Definition des für den Strombezug maßgeblichen Umzugsdatums, dass diese ebenfalls erst zum Datum der Rückgabe der Schlüssel erfolgen kann.

Die Anmeldung durch den Vermieter ist grundsätzlich nicht mehr erlaubt.

Die früher übliche Stromanmeldung durch den Vermieter ist aufgrund der sechswöchigen Wahlfrist heute nicht mehr erlaubt. Dieses Verbot gilt nicht, wenn der neue Mieter den Wohnungseigentümer schriftlich mit der Anmeldung bei einem Versorger beauftragt. Bei langen Leerständen erkundigt sich der Netzbetreiber beim Hauseigentümer, ob die Wohnung weiterhin nicht vermietet ist.

Sollte der Einzug eines neuen Mieters länger als sechs Wochen zurückliegen, erfolgt in diesem Fall eine Anmeldung in den Grundversorgungstarif. Neue Mieter sollten ihren Vermieter jedoch vor der Anmeldung nach der Zählernummer fragen, wenn sich der Stromzähler im Keller befindet. Der Versorger prüft die Richtigkeit der Anmeldung gewöhnlich nicht, sondern meldet einen möglicherweise noch für einen Stromzähler registrierten Altkunden automatisch durch die Übernahmemeldung beim Netzbetreiber ab. Die versehentliche Anmeldung für den falschen Stromzähler verursacht deshalb viel Ärger – auch bei den versehentlich abgemeldeten Nachbarn – und einen großen Bearbeitungsaufwand.

Einen Versorger und einen Tarif wählen

Singles wählen einen Stromtarif mit niedrigem Monatsgrundpreis. Sie achten zusätzlich darauf, dass der Anbieter keinen Mindestverbrauch abrechnet. Die Verbrauchsprognosen für einen Singlehaushalt reichen von 850 bis 1750 kWh im Jahr. Sehen Sie dazu auch die 4 Beispiele für Stromkosten im Singlehaushalt!

Der tatsächliche Verbrauch hängt davon ab, wie viel Zeit der Single in seiner Wohnung verbringt und welche elektrischen Geräte er benutzt. Bei einem Strompreisvergleich ist die Eingabe des geschätzten Verbrauchs wichtig.

Die Abschlagsberechnung

Idealerweise erfolgt die Berechnung der Abschläge bis zur ersten Jahresrechnung anhand des vom Kunden geschätzten Stromverbrauchs. Einige Stromanbieter fragen diesen jedoch nicht ab, sondern nehmen den durchschnittlichen Verbrauch aller Kunden als Maßstab. In diesem Fall zahlen Singles zu hohe Abschläge, die sich mit einem Anruf beim gewählten Versorger verringern lassen.

Die Monatsabschläge sind Vorauszahlungen und werden in der Jahresrechnung mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. Als Daten für einen Preisvergleich eignen sich deshalb die jährlichen Gesamtkosten und nicht die monatlichen Abschläge.