Steuertipps für Singles rund ums Eigenheim

Neben Singles, die in einer gemieteten Wohnung leben, gibt es auch solche, die sich eine Immobilie mit Grundstück kaufen, in der sie ihren Haushalt führen oder die in ihrer Eigentumswohnung leben.

Für alle, die in ihrem Eigenheim leben, stellt sich Jahr für Jahr bei der Steuererklärung die Frage, welche Teile rund um die eigene Immobilie als Single von der Steuer abesetzt werden können. Hier findest du deshalb meine Steuertipps für Singles rund um die eigene Wohnung und die eigene Immobilie.

[Achtung, dieser Artikel stellt nur meine persönliche Meinung als Laie dar und ist nicht als Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung zu verstehen.]

Ist meine Wohnung steuerliche absetzbar?

Grundsätzlich sind Aufwendungen rund um die eigene Immobilie steuerlich absetzbar, wenn sie in Zusammenhang mit Einkünften stehen. Aufwendungen für das private Wohnen (auch in einer Eigentumswohnung) sind dagegen grundsätzlich nicht steuerlich abzugsfähig. Aus diesem Grund können Ausgaben wie Wohnungskredite, Versicherungen oder Kosten für Sanierungen von Privatpersonen grundsätzlich nicht abgesetzt werden.

Was stattdessen auch von Privatpersonen steuerlich abgesetzt werden kann, sind Ausgaben für Handwerkerleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse.

Handwerkerkosten für Eigentumswohnung steuerlich absetzen

Von den Arbeitskosten für handwerkliche Arbeiten an der eigenen Immobilie können 20%, aber maximal 1.200 Euro jährlich, von der Steuer abgesetzt werden. Zu diesen Handwerkerkosten zählen neben der eigentlichen Arbeit auch Kosten für die Anfahrt und für Verbrauchsmaterialien.

Es gibt beim Absetzen von Handwerkerkosten allerdings eine Einschränkung. Die Ausgaben, die steuerlich geltend gemacht werden dürfen, dürfen nur zum Zweck der Renovierung oder dem Erhalt der Immobilie dienen.

Arbeitszimmer steuerlich geltend machen

Für alle, die im Homeoffice arbeiten oder einen Betrieb in den eigenen vier Wänden betreiben, gibt es ebenfalls eine gute Nachricht. Auch dann, wenn die eigene Wohnung nur zum Teil betrieblich genutzt wird, gibt es Möglichkeiten, diese teilweise steuerlich geltend zu machen.

Beim Arbeitszimmer ist es wichtig, dass sich dieses wirklich in einem eigenen Raum befindet, der exklusiv zum Arbeiten verwendet wird.

Weiterhin ist steuerlich absetzbar, wenn ein Teil des Eigenheims vermietet oder betrieblich genutzt wird.

Immobilie mit Grundstück

Sobald man ein Gebäude samt Grundstück gekauft hat, muss man jedenfalls Grundsteuer bezahlen. Und diese Grundsteuer kann je nach Bundesland sehr teuer werden. Sie liegt zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis der Immobilie.

Steuersätze der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

  • Baden-Württemberg: 5,0 %
  • Bayern: 3,5 %
  • Berlin: 6,0 %
  • Brandenburg: 6,5 %
  • Bremen: 5,0 %
  • Hamburg: 4,5 %
  • Hessen: 6,0 %
  • Mecklenburg-Vorpommern: 5,0 %
  • Niedersachsen: 5,0 %
  • Nordrhein-Westfalen: 6,5 %
  • Rheinland-Pfalz: 5,0 %
  • Saarland: 6,5 %
  • Sachsen: 3,5 %
  • Sachsen-Anhalt: 5,0 %
  • Schleswig-Holstein: 6,5 %
  • Thüringen: 6,5 %

Nachdem die Höhe der Grunderwerbsteuer bekannt ist, stellt sich die Frage, ob man sie steuerlich absetzen kann.

Grunderwerbsteuer absetzen

Ob du in deiner Steuererklärung die gezahlte Grunderwerbsteuer absetzen kannst, hängt davon ab, ob du selbst in dem Gebäude wohnst oder ob du mit der Immobilie Einkommen erzielst. Im Falle von Einkommen, das du mit der Immobilie erzielst, gibt es zwei Varianten.

  1. Du bist Vermieter
    Du vermietest die Immobilie (ganz oder teilweise) und erzielst Einkommen in Form von Miete.
  2. Du bist selbständig
    Du nutzt die Immobilie betrieblich.
Nutzung als Eigenheim

Wenn du deine Immobilie als Eigenheim benutzt, also dann, wenn du selbst darin wohnst, dann kannst du deren Grundsteuer in deiner Steuererklärung leider nicht steuerlich geltent machen.

Einfacher wird es, die Grunderwerbsteuer absetzen zu können, wenn die Immobilie für dich eine Kapitalanlage ist oder du sie für deine eigene betriebliche Tätigkeit benutzt oder die Immobilie vermietest.

Betriebliche Nutzung oder Vermietung

Wenn die Immobilie betrieblich genutzt wird, dann kann sie als Betriebsausgabe steuerlich abgesetzt werden. Im Falle von Vermietung können alle Ausgaben rund um das Gebäude in Form von Ausgaben aus Vermietung und Verpachtung (in Anlage V) steuerlich geltend gemacht werden. Dabei ist die Grunderwerbsteuer steuerlich ein Teil vom Kaufpreis (Kaufnebenkosten) der Immobilie.